München: Zwei Jahre nach dem tödlichen S-Bahn-Unglück in Schäftlarn muss sich ab dem Vormittag ein Triebwagenführer vor dem Amtsgericht München verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung, fährlässige Körperverletzung und vorsätzliche Gefährdung des Bahnverkehrs vor. Der Mann hatte den Ermittlungen zufolge Signale missachtet und sich zudem über Zwangsbremsungen hinweggesetzt. Sein Zug kollidierte deshalb mit einer S-Bahn. Diese war ebenfalls zwangsweise abgebremst worden und auf der eingleisigen Strecke zu stehen gekommen. Als der Triebwagenführer die stehende S-Bahn sah, leitete er noch eine Schnellbremsung ein, konnte die Kollision aber nicht mehr verhindern. Bei dem Zusammenprall wurden ein 24-Jähriger getötet und über 50 Menschen verletzt. – BR