Do. Mrz 28th, 2024

Dresden: Die für heute geplante Demonstration der sogenannten Querdenker bleibt verboten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen entschieden. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit überwiege das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, so die Begründung.
Der Beschluss ist rechtskräftig. Die Stadt Dresden sah mit der Querdenker-Demonstration die öffentliche Sicherheit gefährdet und fürchtete einen Massenauflauf. Eine für heute geplante Demonstration gegen die Corona-Beschränkungen in Erfurt bleibt ebenfalls verboten. – Rundschau Newsletter

Kommentar verfassen