Do. Mrz 28th, 2024

Anmeldefrist für interessierte Vereine
Rain am Lech – Die Corona-Krise hat nicht nur die Kulturschaffenden, sondern auch die Vereine immens getroffen. Der Kultur- und Festausschuss hat deshalb in seiner Sitzung vom 25.03.2021 die Durchführung der neuartigen Veranstaltung „Rainer Kultur- und Eventsommer 2021“ beschlossen.

Hierfür wird in der Leutnantschanze im Stadtpark im Zeitraum vom 31.07.2021 bis einschließlich 12.09.2021 eine mit der Pandemie konformgehende Bestuhlung aufgebaut und das Areal eingezäunt. Dies soll Grundlage dafür sein, interessierten Vereinen unentgeltlich die Möglichkeit zu bieten, Events unter freiem Himmel stattfinden zu lassen. Das Tourismusbüro der Stadt Rain sucht derzeit nach städtischen Vereinen, die innerhalb der Zeiträume 31.07.2021 bis 08.08.2021 und 01.09.2021 bis 12.09.2021 daran

interessiert sind, den Kultur- und Eventsommer mit kulturellen, aber auch mit der Unterhaltung dienenden Inhalten zu füllen.
Wichtig ist hierbei zu wissen, dass die Stadt Rain sich nicht am durch den jeweiligen Verein erwirtschafteten Umsatz beteiligen wird. Im Gegenzug liegen die Verantwortlichkeiten bezüglich der Gesamtorganisation und Veranstaltereigenschaft vollumfänglich beim jeweiligen Verein.
Sollte Ihr Interesse an einer Teilnahme geweckt worden sein, melden Sie sich bitte bis spätestens 23.05.2021 mit Hilfe der E-Mail-Adresse tourismus@rain.de an die Mitarbeiter des Tourismusbüros. Diese werden Ihnen anschließend Anmeldeunterlagen auf postalischem Weg, per E-Mail oder Fax zukommen lassen.

Alternativ erhalten Sie die Dokumente zur Anmeldung auch im Downloadbereich des Artikels „Rai-ner Kultur- und Eventsommer 2021 – Anmeldefrist für interessierte Vereine“, welcher unter dem Reiter „Ak-tuelles“ auf der Homepage www.rain.de zu finden ist.
Sollten Sie Rückfragen haben, können Sie sich auch direkt mit den Mitarbeitern des Tourismusbüros in Verbindung setzen (Tel. 09090 703-332 oder 09090 703-333). Bitte beachten Sie abschließend, dass nach dem 23.05.2021 eingegangene Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden können. Zudem kann grundsätzlich nicht gewährleistet werden, dass jede während der regulären Anmeldefrist eingegangene Be-werbung Berücksichtigung findet. – Quirin Neher, Stadt Rain

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