Mi.. Juli 16th, 2025

Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Verbot aufgehoben, das das Innenministerium 2024 erlassen hatte.

Zur Begründung hieß es, es seien trotz einiger verfassungsfeindlicher Inhalte nicht alle Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt. Das „Compact“-Medienunternehmen wurde Ende 2021 vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft. – BR

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