Köln: Die Vergabe der 5G-Mobilfunknetzfrequenzen im Jahr 2019 war rechtswidrig. Zur Begründung hieß es vom Verwaltungsgericht Köln, dass das Bundesverkehrsministerium unter dem damaligen Minister Scheuer massiv und rechtswidrig Einfluss auf die Netzagentur genommen habe.
Konkret geht es darum, dass größere Mobilfunkanbieter mit den kleineren Anbietern über eine Mitnutzung verhandeln mussten. Das führte dazu, dass die kleineren Betreiber 5G-Tarife nur zu höheren Preisen anbieten konnten. Der fehlende Wettbewerb führte insgesamt zu höheren Mobilfunkpreisen in Deutschland. Das Kölner Gericht erklärte, Scheuers Ministerium habe so stark Einfluss auf die eigentlich unabhängige Netzagentur genommen, dass deren rechtlich garantierte Unabhängigkeit Schaden genommen habe. Nun müssen Klagen kleinerer Mobilfunkanbieter wegen der hohen Preise neu verhandelt werden. – BR