Do. Apr 18th, 2024

7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt am Freitag, 19. März 2021 bei 96,6 (RKI); Einstufung im Inzidenzbereich zwischen 50 und 100

Neuburg – Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen meldet am Freitag, 19. März 2021, eine 7-Tage-Inzidenz von 96,6 (RKI). Damit gelten in den Schulen und Kindertagesbetreuungseinrichtungen des Landkreises ab Montag, 22. März 2021, die Regelungen bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100.

Ab Montag, 22. März 2021, gilt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Folgendes:

Grundschulen / Grundschulstufe der Förderzentren:
– Es findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 m statt.

Weiterführende und berufliche Schulen, übrige Jahrgangsstufen der Förderschulen, Staatsinstitute für die Ausbildung von Fach- bzw. Förderlehrern:
– Es findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand vom 1,5 m in allen Jahrgangsstufen statt.
Die Schulen für Kranke erteilen in Übereinstimmung mit den Hygieneschutzvorschriften der Kliniken Unterricht bzw. bieten eine Notbetreuung an.
Die Schulvorbereitenden Einrichtungen öffnen im Gleichklang mit vorschulischen Kindertagesstätten und den vorschulischen Heilpädagogischen Tagesstätten (§ 19 der 12. BayIfSMV).

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung, organisierte Spielgruppen:
– Die Betreuungsangebote können öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

In der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist das Verfahren bei inzidenzabhängigen Regelungen festgelegt. Zur Information der Schulen sowie Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflegestellen, der Ferientagesbetreuung und der organisierten Spielgruppen gibt die Kreisverwaltungsbehörde jeweils am Freitag jeder Woche amtlich bekannt, welche Inzidenzeinstufung gilt. Hier zählt der aktuelle Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts auf seinem Dashboard undefined (arcgis.com) . Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann im Landkreis für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags. – Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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