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Inzidenzeinstufung für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen am Freitag, 12. März 2021

Neuburg – Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen meldet am Freitag, 12. März 2021, eine 7-Tage-Inzidenz (Robert-Koch Institut) von 48,3. Damit gelten in den Schulen und in der Kindertagesbetreuung im Landkreises in der 11. Kalenderwoche ab Montag, 15. März 2021, die Regelungen bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50. Das heißt: Ab Montag, 15. März 2021, gilt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Folgendes:

Grundschulen / Grundschulstufe der Förderzentren:

– Es findet voller Präsenzunterricht (d. h. auch ohne Mindestabstand) statt.
Weiterführende und berufliche Schulen, übrige Jahrgangsstufen der Förderschulen, Staatsinstitute für die Ausbildung von Fach- bzw. Förderlehrern:

– Es findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand vom 1,5 m in allen Jahrgangsstufen statt.
Die Schulen für Kranke erteilen in Übereinstimmung mit den Hygieneschutzvorschriften der Kliniken Unterricht bzw. bieten eine Notbetreuung an.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung, organisierte Spielgruppen:

– Die Betreuungsangebote können ab Montag, 15. März 2021, regulär öffnen.
In der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist das Verfahren bei inzidenzabhängigen Regelungen festgelegt. Zur Information der Schulen und Kindertagesbetreuung macht die Kreisverwaltungsbehörde jeweils am Freitag jeder Woche amtlich bekannt, welche Inzidenzeinstufung gilt. Hier zählt der aktuelle Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts auf seinem Dashboard. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann im Landkreis für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist mit einer Inzidenz über 35 eingestuft

Inzidenzabhängige Regelungen: Das gilt ab Samstag, 13. März im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Seit Montag, 8. März 2021, sind Öffnungen und Lockerungen an die 7-Tage-Inzidenz, die das Robert-Koch-Institut auf seinem Dashboard veröffentlicht, gebunden. Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist am Freitag, 12. März 2021 drei Tage in Folge mit einer Inzidenz von über 35 eingestuft, sodass sich neue Regelungen im Bereich der privaten Kontakte ergeben. Damit gilt für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ab Samstag, 13. März 2021, 0 Uhr folgende Kontaktbeschränkung:

Private Treffen von bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten sind möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Die bisher geltenden inzidenzabhängigen Regelungen für die Bereiche Einzelhandel, Sport, Kultur bleiben bestehen.
Weitere Änderungen ergeben sich erst dann, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen drei Tage in Folge die nächsten Inzidenzeinstufungen 50 bzw. 100 erreicht. Weitere Änderungen werden in der Presse, im Amtsblatt sowie auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht. – Sabine Gooss, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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