Neuburg – Die Tage werden länger und die Vogelwelt erwacht aus ihrer winterlichen Lethargie. Der Winter verabschiedet sich und der Frühling übernimmt langsam das Steuer. Die ungewöhnlich warme Winterperiode hat in diesem Jahr für einen sehr frühen Vegetationsbeginn gesorgt. Die Märzenbecherblüte und der frisch austreibende Bärlauch im Auwald sind ein eindeutiger Beleg dafür.
Aus diesem Grund weist die Untere Naturschutzbehörde darauf hin, dass seit dem 1. März das Abschneiden oder Entfernen von Sträuchern und Bäumen grundsätzlich verboten ist. Egal ob innerhalb von Ortschaften oder in der freien Natur. Weiterhin zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Dies gilt für schwaches Astwerk und Zweige mit einer Länge von bis zu 50 Zentimeter.
Diese Regelung dient einer ungestörten Vogelbrut und soll auch dafür sorgen, dass es zu keiner Zerstörung von besetzten Nestern kommt. Bei konkreten Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger direkt an die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen wenden. – Sabine Gooss, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen