Sa. Apr 20th, 2024

Karlsruhe: Die Bundesregierung ist verpflichtet, das Parlament so früh und so umfassend wie möglich über ihre Linien in EU-Verhandlungen zu informieren.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat sie das 2015 auf dem Höhepunkt der Griechenland-Krise nicht getan. Die Karlsruher Richter haben damit der Klage der Grünen-Fraktion stattgegegeben. Damals hatte Bundesfinanzminister Schäuble im EU-Kreis die Möglichkeit eines vorübergehenden Ausscheidens von Griechenland aus der Eurozone ins Spiel gebracht. Die Grünen monierten, dass der Bundestag darüber nicht vorab informiert worden war. Letztlich hatte sich Schäuble auch in der EU nicht durchgesetzt. Es gab stattdessen ein weiteres Hilfspaket für Athen. – BR

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