Karlsruhe: Die sogenannte Reichensteuer war in ihrem Einführungsjahr 2007 verfassungswidrig.
Die Bevorzugung von Gewinneinkünften gegenüber Lohneinkünften war nicht gerechtfertigt, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem veröffentlichten Beschluss. Die Reichensteuer war damals von der großen Koalition vereinbart worden und sollte einen Beitrag zur Sanierung der Staatshaushalte leisten. Konkret wurde ab 2007 der Spitzensteuersatz von 42 auf 45 Prozent erhöht. Durch einen sogenannten Entlastungsbetrag waren Gewinneinkünfte davon aber ausgenommen. – BR