Karlsruhe – Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte bei Riester-Rente: Versicherer dürfen ihre fondsgebundenen Renten demnach nicht nachträglich kürzen.
Geklagt vor dem BGH hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die sich gegen eine Lebensversicherung der Allianz stellte. Das Unternehmen hatte in seine Verträge Klauseln eingebaut, die es ermöglicht hätten, die Rente zu kürzen, wenn aufgrund nicht absehbarer Umstände die Lebenserwartung der Versicherten stark steigt oder die Rendite der Kapitalanlagen nicht hoch genug ist.- BR