Di. Dez 3rd, 2024

Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Treuhandverwaltung von zwei Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft durch die Bundesnetzagentur für rechtmäßig erklärt.

Die Klage des russischen Energieunternehmens dagegen wiesen die Leipziger Richter als unbegründet ab. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte die beiden Rosneft-Tochterfirmen im September wegen des russischen Angriffskriegs zunächst für ein halbes Jahr unter Treuhandverwaltung gestellt und dies damals mit einer Gefahr für die Versorgungssicherheit in Deutschland begründet. Die Treuhandverwaltung läuft morgen aus, könnte nun aber verlängert werden. – BR

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