Kassel – Verfahren um Unfall bei „Wetten dass…?“ wird neu aufgerollt: Nach wie vor ist nicht geklärt, ob der Sturz von Samuel Koch vor laufenden Kamera als Arbeitsunfall gilt.
Das Bundessozialgericht hat den Fall an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2010 verunglückte der damals 23-Jährige beim Sprung über fahrende Autos, er ist seitdem querschnittgelähmt. – BR
