Fr. Apr 19th, 2024

Neuburg – Während Eigentümer/innen, die lange in ihrem Haus wohnen, derzeit von vielen Pflichten befreit sind, greift die Auflage, die Häuser in einen entsprechenden energetischen Zustand zu bringen, bei einem Eigentümerwechsel. Innerhalb von zwei Jahren muss der Altbau die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bezüglich der energetischen Effizienz erfüllen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Haus geerbt oder gekauft wurde.

Das GEG betrifft die Bereiche Heizung und Gebäudehülle: Gas- oder Ölheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen außer Betrieb genommen werden. Außerdem sind Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen zu dämmen. „Die neuen Heizsysteme sollten zu erheblichen Teilen erneuerbare Energien nutzen. Ölheizkessel dürfen Sie bis auf wenige Ausnahmen von 2026 an nicht mehr einbauen“, so Christoph Unterburger, Klimaschutzmanager des Landkreises. „Mit Blick auf den Klimawandel und die steigenden Preise verliert auch Gas an Attraktivität“.

Der Staat unterstützt den Wechsel auf umweltfreundliche Heiztechniken, wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen sowie Nah- und Fernwärme aus erneuerbarer Energie mit bis zu 45 Prozent. Zuschüsse beantragen die Eigentümer/innen vor Baubeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Der zweite Bereich der Sanierungspflichten betrifft die oberste Geschossdecke. Besteht dort bislang kein Wärmeschutz, ist die Decke nachträglich zu dämmen. „Angesichts der hohen Preise für Heizenergie empfiehlt es sich, sogar mehr zu tun, als der Gesetzgeber verlangt“, rät Unterburger. „Die Nachrüstpflichten zu verletzen ist keine gute Idee. Denn in diesem Fall ist mit einem zu hohen Verbrauch von Heizung und Warmwasser sowie Bußgeldern zu rechnen“.

Die Energieberatung des Verbraucher Service Bayern in Kooperation mit dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hilft bei allen Fragen zu den
Gebäudesanierungsmaßnahmen. Sie ist an den Beratungsstellen in Neuburg, Schrobenhausen und Burgheim kostenfrei. Beim eigenen Gebäude ist sie meist
kostenpflichtig (30 Euro). Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Eine Terminvereinbarung ist beim Landkreis unter 08431/57-184 sowie beim Verbraucher Service unter der 0841/95159990 möglich.

Die Anfrage kann auch online unter www.neuburg-schrobenhausen.de/klimaschutz oder per Mail an klimaschutz@neuburg-schrobenhausen.de erfolgen. Bürgerinnen und Bürger sollten eine Telefonnummer hinterlassen, mit der sie zurückgerufen werden können. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Mehr Infos: www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/sanierungspflichten-bei-hauskauf-und-erbe – Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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