Do. Mrz 28th, 2024

Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer fordert im ÖPNV Ausnahmeregelung für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen können

– Schreiben an Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing
– Keine Regelungsmöglichkeit der Bundesländer bei der 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr
– Verbindliche und klare Kommunikation der Rechtslage nötig

München – Seit November 2021 gilt im öffentlichen Nah- und Fernverkehr in Deutschland die 3G-Regel. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angewiesen sind, um die nächstgelegene Teststelle zu erreichen, stellt dies eine große Schwierigkeit dar. Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer fordert deshalb den Bund in einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing auf, für derartige Fälle eine Ausnahme vorzusehen: „Die 3G-Regel im ÖPNV unterstützt unsere bisherigen Maßnahmen wie die Maskenpflicht, um das Ansteckungsrisiko in Bus und Bahn zu senken. Aber die Regel darf nicht dazu führen, dass Personen, die sich nicht impfen lassen können, sozial isoliert werden. Der Bund muss hier Klarheit schaffen, zum Beispiel in Form einer Ausnahmeregelung für die Nutzung des ÖPNV!“

Die 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr sieht vor, dass nur gegen das Corona-Virus geimpfte, genesene oder getestete Personen öffentliche Verkehrsmittel wie Bahn, Bus oder Straßenbahn nutzen dürfen. Ausnahmen gelten für Kinder bis sechs Jahre, Schülerinnen und Schüler sowie den Taxiverkehr. „Mich erreichen immer mehr Anfragen von Fahrgästen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und denen keine geeignete Testmöglichkeit zur Verfügung steht“, erläutert Schreyer in ihrem Schreiben. „Ihnen sollte die Nutzung des ÖPNV auch mit medizinischem Attest ermöglicht werden, zumindest, um die nächste Teststelle aufzusuchen.“

Die entsprechende Vorschrift des Bundes-Infektionsschutzgesetzes sieht allerdings keine Öffnungsklausel für die Bundesländer vor. Somit kann in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung keine Ausnahme geschaffen werden. „Ich fordere deshalb den Bund auf, für derartige Fälle eine verbindliche und bundesweit einheitliche Regelung zu finden und diese klar zu kommunizieren, damit auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können, am öffentlichen Leben teilhaben können“, so Schreyer. „Gerade während der Pandemie müssen wir die geltenden Regeln klar und deutlich erklären, damit diese akzeptiert und umgesetzt werden und die Fahrgäste im ÖPNV sicher unterwegs sind.“ – Simon Schmaußer, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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