Do. Apr 25th, 2024

Die Schwangerschaftsberatungsstelle im Gesundheitsamt des Landkreises in Neuburg ist Ansprechpartner für zahlreiche Fragen, die während der Schwangerschaft und nach der Geburt auftreten können.

Neuburg – Sind Sie zurzeit schwanger und überlegen welche Elterngeldvariante am besten zu Ihnen und Ihrer aktuellen Situation passen könnte? Sie haben noch keine Hebamme gefunden? Sie sind alleinerziehend und stehen vor einigen Herausforderungen? Sie haben noch keine Idee, was vor und nach der Geburt wichtig ist?

Eine Schwangerschaft kann werdende Eltern vor zahlreiche Herausforderungen stellen. Neben medizinischen Empfehlungen durch den Frauenarzt und die herausfordernde Hebammensuche stellen sich oftmals auch Fragen zur Partnerschaft, dem Alltag mit Baby, zur Wohnsituation sowie zu den Themen Erziehung und Finanzen. In einer Beratung werden mithilfe einer Checkliste alle wichtigen Themen rund um die Schwangerschaft geklärt. Dies kann während der Pandemie in Präsenz, telefonisch oder online erfolgen. Die werdenden Eltern erhalten unteranderem eine Übersicht über die Möglichkeiten des Elterngeldbezugs, das Familien- und Kindergeld und über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Elternzeit. Es wird stets auf die individuelle Familiensituation eingegangen. Ängste, Sorgen und Nöte finden hier einen geschützten Rahmen und können problemlos, auf Wunsch auch anonym, angesprochen werden.

Zum Thema Elterngeld und Elternzeit finden regelmäßige auch Vorträge in der VHS statt: Der nächste Informationsabend findet am Montag, den 10.01.2022 um 18 Uhr statt. Kurzentschlossene können sich noch anmelden. Ein Baby benötigt eine umfassende Erstausstattung, die teuer sein kann. Familien und Alleinerziehende, die kein oder nur ein geringes Einkommen beziehen, haben die Möglichkeit Unterstützung zu beantragen. Hier erhalten die Antragstellenden jeweils vor und nach der Geburt eine festgelegte Summe. Dies kann helfen, die finanzielle Situation zu verbessern. Neben dem Thema Schwangerschaft gibt es bei der Beratungsstelle nun auch im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen die Möglichkeit, Gelder aus dem Familienplanungsfonds in Anspruch zu nehmen. Landkreisbürger ab 22 Jahren, die im Hilfebezug sind oder über ein geringes Einkommen verfügen, können eine Kostenübernahme für ein langfristiges Verhütungsmittel (Spirale, Implanon, Dreimonatsspritze, Vasektomie, Sterilisation) beantragen. Die Mitarbeiter der Beratungsstelle informieren welche Möglichkeiten es gibt und überlegen gemeinsam mit den Interessierten, welches Verhütungsmittel am besten passen könnte. Eine medizinische Abklärung durch den Frauenarzt ist hierbei unbedingt zusätzlich notwendig.

Bürgerinnen und Bürger können sich in der Beratungsstelle melden, um auf die individuelle Situation einzugehen und in einem gemeinsamen Gespräch Lösungen zu suchen. Kontakt kann mit Johanna Ehm (Tel. 08431/57- 508 johanna.ehm@neuburg-schrobenhausen.de), Svantje Landwehr (08431/57-505; svantje.landwehr@neuburg-schrobenhausen.de) und Jürgen Gerber (08431/ 57- 506; jürgen.gerber@neuburg-schrobenhausen.de) aufgenommen
werden. – Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

 

 

Bild: Das Team der Schwangerenberatung im Landkreis (v.l.n.r): Johanna Ehm, Svantje Landwehr und Jürgen Gerber

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