Fr. Mrz 29th, 2024

Schweinfurt: Im Prozess um den tödlichen Unfall beim Bau der Autobahnbrücke auf der A7 sind zwei angeklagte Ingenieure zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Ein dritter wurde freigesprochen. Das Landgericht Schweinfurt verhängte Strafen von 18 Monaten und neun Monaten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Die beiden Verurteilten waren für die statische Berechnung beziehungsweise deren Überprüfung verantwortlich. Das sollen sie nicht sorgfältig gemacht haben. Bei dem Unglück im Juni 2016 war das Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der A7 eingestürzt. Ein Arbeiter starb, 14 wurden verletzt. – BR

Kommentar verfassen