Do.. Feb. 6th, 2025

Leipzig: Sterbewillige haben kein Recht darauf, Zugang zu einem Suizidmittel zu bekommen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Grundsatzentscheidung deutlich gemacht.

Das Betäubungsmittelgesetz verbietet es Bürgern, das Mittel Natrium-Pentobarbital zu kaufen. Nach Ansicht der Bundesrichter verstößt das nicht gegen das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben. Es gebe andere Mittel und Wege für Sterbewillige, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen. So könnten Ärztinnen oder Ärzte Mittel für einen Suizid verschreiben. Dem Urteil zufolge sind außerdem die Gefahren für die Bevölkerung zu groß, die von Erwerb und Aufbewahrung des Mittels ausgehen. Geklagt hatten zwei Männer aus Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Der eine ist durch Multiple Sklerose fast vollständig gelähmt, der andere hat schwere Krebserkrankungen durchgemacht. – BR

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