Sa. Apr 20th, 2024

Berlin: Seit Mitternacht gilt bei der Einreise nach Deutschland per Flugzeug für alle Passagiere eine Testpflicht. Dafür muss man bereits vor dem Start im Abflugland einen Test machen.
Fluggesellschaften dürfen nur Reisende mitnehmen, die einen Nachweis über ein negatives Ergebnis vorlegen können. Akzeptiert werden PCR-Labortests oder Schnelltests, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Das Ergebnis muss in schriftlicher oder digitaler Form in Deutsch, Englisch oder Französisch vorgelegt werden. Die Bundespolizei soll die Einhaltung der Testpflicht bei der Einreise stichprobenartig kontrollieren. Auch die Gesundheitsämter können die Einhaltung prüfen. Für Kinder unter fünf Jahren besteht keine Testpflicht. Wer aus einem Corona-Risikogebiet einreist, musst trotz Tests in Deutschland zunächst in Quarantäne. Die Vorschrift ist bis zum 12. Mai befristet. – BR

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