Fr. Mrz 29th, 2024

Goslar – Viele Autofahrer schätzen die Sichtweite im Nebel falsch ein und fahren dementsprechend zu schnell. Dies ist eine häufige Ursache von Unfällen bei Nebel. Deshalb gehört zu den wichtigen Vorsichtsmaßnahmen, wenn Dunst und Nebelschwaden die Sicht behindern, das Fahrtempo zu reduzieren, besonders vorausschauend zu fahren, auf mehr als ausreichenden Abstand zum Vordermann zu achten und für eine gute Beleuchtung am Auto zu sorgen.

Nebel ist ein wichtiger Bestandteil alter englischer Kriminalfilme. Allein die Straßen von London im Nebel lösten in der „guten alten Schwarzweißfilm-Zeit“ angenehmen Grusel aus. Ein Klassiker des Horrorfilm-Genres trägt ebenfalls den Titel „The Fog – Nebel des Grauens“. Eine andere Art von Grauen kann Nebel für Autofahrer bedeuten: Dann, wenn eine eben noch gut sichtbare und einsehbare Straße innerhalb kürzester Zeit in einer „grauen Suppe“ verschwindet. Dies kommt insbesondere im Herbst häufiger vor.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) passieren schwere Verkehrsunfälle, bei denen Nebel für den Unfall mit ursächlich war, am häufigsten im letzten Quartal des Jahres. So registrierten die Statistiker im Zeitraum 2014 bis 2018 nahezu 60 Prozent der schweren Nebelunfälle in den Monaten Oktober bis Dezember. Als schwere Verkehrsunfälle gelten Unfälle mit Personenschaden oder schwerwiegendem Sachschaden. Mit 67,2 Prozent ereignen sich demnach mehr als zwei Drittel der schweren Nebelunfälle auf Landstraßen, mit 23,6 Prozent rund ein Viertel innerorts und mit 9,2 Prozent knapp jeder zehnte Nebelcrash auf Autobahnen.

Das Tückische an dieser Art von Unglücken ist, dass sie vielfach sich schnell verändernden Witterungsverhältnissen geschuldet sind: Gerade schwebte noch ein zarter grauer Schleier über die Landschaft und kurz darauf nimmt dem Autofahrer eine schier undurchdringliche Nebelwand die Sicht. Dann heißt es: Alarmstufe Rot! Doch allzu viele Kraftfahrer begehen unter diesen Umständen den im schlechtesten Fall folgenschweren Fehler, Sicht und Fahrgeschwindigkeit falsch einzuschätzen. So birgt insbesondere das Verhalten zahlreicher Fahrzeuglenker bei Nebel ein erhebliches Gefahrenpotenzial bzw. Unfallrisiko.

Angesichts dessen macht der Gesetzgeber besondere Vorgaben für das Fahren bei Nebel. Diese beziehen sich insbesondere auf die Fahrzeugbeleuchtung und die Fahrgeschwindigkeit. Dabei gilt es zunächst, nicht nur die eigene Sicht zu verbessern, sondern auch die eigene Sichtbarkeit zu erhöhen. Hierzu schreibt § 17 Abs. 3 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Dafür gibt die Rechtsprechung vor, dass immer dann das Abblendlicht aktiviert werden muss, wenn auf Autobahnen die Sicht weniger als 150 Meter beträgt, auf anderen Straßen außerorts eine Sichtweite von 100 bis 120 Metern unterschritten wird oder innerorts eine Sichtweite von unter 60 bis 70 Metern vorliegt.

Bei einer erheblichen Sichtbehinderung können zusätzlich die Nebelschweinwerfer eingeschaltet werden. Dazu macht der Gesetzgeber keine konkreten Angaben. Laut StVO darf mit eingeschaltetem Nebelscheinwerfer nur dann gefahren werden, wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert wird. Das gilt sowohl für Tag- wie auch für Nachtfahrten. Nebelscheinwerfer haben den Vorteil, dass sie ihr Licht flacher über die Straße streuen und diese so besser ausleuchten. Bessern sich die Sichtverhältnisse, sind die Zusatzscheinwerfer wieder auszuschalten. Andernfalls droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro.

Die berüchtigte Nebelschlussleuchte, die viele Autofahrer vergessen wieder rechtzeitig zu deaktivieren und so den nachfolgenden Verkehr blenden, darf erst in Betrieb genommen werden, wenn man weniger als 50 Meter weit sehen kann. Zur Einschätzung der Sichtweite orientieren sich Autofahrer am besten an den Leitpfosten neben der Straße, die auf Autobahnen und Landstraßen in der Regel in einem Abstand von 50 Metern angebracht sind. Das bedeutet: Kann man nur noch einen Straßenpfosten weit sehen, ist die 50 Meter-Marke erreicht.

Die Faustformel 50 Meter ist auch auf die richtige Fahrgeschwindigkeit anzuwenden. Grundsätzlich schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass Autofahrer ihr Tempo den herrschenden Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen haben. § 3 Abs. 1 Satz 3 f. StVO wird dabei konkreter mit folgender Maßgabe: Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht sogar eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf demnach nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Das heißt im Klartext, dass gegebenenfalls auch ein noch geringeres Tempo als 50 km/h angebracht sein kann. Diese Vorgaben gelten – auch wenn viele Fahrzeuglenker es nicht wahrhaben wollen – ebenfalls für Autobahnen!

Eine Orientierung an den Leitpfosten, um die eigene Geschwindigkeit richtig einschätzen zu können, ist übrigens nicht nur empfehlenswert, um den bei einem Verstoß gegen die Vorschriften drohenden Strafen zu entgehen. Vielmehr haben Verkehrssicherheitsexperten festgestellt, dass Autofahrer die Sichtweite bei Nebel falsch einschätzen und deshalb meist zu schnell unterwegs sind. Ein weiteres, weit verbreitetes gefährliches Verhalten bei Fahrten im Nebel besteht darin, sich an vorausfahrenden Fahrzeugen zu orientieren. Dies kann nur allzu leicht dazu führen, dass der Sicherheitsabstand zum Vordermann zu gering wird. Deshalb lautet eine weitere wichtige Regel bei Nebel: Abstand halten. – Recherche-Tipp, Goslar Institut

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