Do. Apr 18th, 2024

Eichstätt – Zusätzlich zu den aktuellen Corona-Regelungen gilt für die Silvesternacht in Eichstätt eine „Sicherheitsverordnung für Veranstaltungen an Silvester“ nachdem in den vergangenen Jahren im Rahmen von Feiern in der Innenstadt, insbesondere im Bereich „Marktplatz“, wiederholt Störungen, Sachbeschädigungen und auch Gefährdungen für die Gesundheit bzw. Verletzungen von Personen auftraten.
Aber auch im Hinblick auf den Brandschutz für die unmittelbar angrenzenden historischen Gebäude und hier insbesondere die derzeitigen Sanierungsmaßnahmen am Dachstuhl am Dom, ist äußerste Vorsicht geboten.

Neben dem gesetzlichen generellen Verbot zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, also insbesondere in den Bereichen „Domplatz“ und „Leonrodplatz“ ist es auch am Marktplatz und Umgebung im Zeitraum vom 31. Dezember, 21.00 Uhr bis 1. Januar, 7.00 Uhr verboten, Feuerwerkskörper aller Art abzuschießen oder abzubrennen. Vor allem im Hinblick auf die Sicherheit aller bitten wir um Verständnis für diese Regelung und deren Beachtung.

Die Stadt Eichstätt wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern alles erdenklich Gute im Neuen Jahr und bleiben’s g’sund.

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