Anträge können digital eingereicht oder im Landratsamt oder in den Rathäusern abgeholt werden. Info-Hotline unter 08431/57-557 eingerichtet.
Neuburg – Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat stellt im Rahmen einer Soforthilfeaktion finanzielle Unterstützung für die Geschädigten bereit, die durch die Unwetterereignisse des vergangenen Wochenendes in Mitleidenschaft gezogen wurden. Auch der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen fällt in den Geltungsbereich.
Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Die Anträge müssen spätestens zum 31. August 2024 ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Die Antragsformulare für die Sofort-Hilfen finden Sie direkt unter https://neuburg-schrobenhausen.de/Hochwasser2024. Falls Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie die Formulare auch im Landratsamt Neuburg am Bürgerservice (nicht in der Außenstelle Schrobenhausen) oder in Ihrer Gemeinde abholen.
Durch das Hochwasser geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe, für die die Regierung von Oberbayern zuständig ist, können sich mit Anfragen direkt an das Funktionspostfach hochwasser@reg-ob.bayern.de wenden.
Für Fragen zur Soforthilferichtline wurde auch eine Info-Hotline Hochwasserhilfe eingerichtet: 08431/57-557 (besetzt von 08:00 bis 16:00 Uhr). Fragen können auch an folgende Mailadresse geschickt werden: hochwasserhilfe@neuburg-schrobenhausen.de. – Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen