Berlin: SPD, Grüne und Union haben sich beim Thema Mutterschutz bei Fehlgeburten geeinigt. Künftig sollen Frauen, die nach der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Mutterschutzzeit haben.
Laut einer gemeinsamen Erklärung soll der entsprechende Gesetzentwurf noch in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden. Bisher mussten sich sich Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten, aktiv um eine Krankschreibung bemühen. Die Schutzfrist beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. – BR