Fr. Dez 6th, 2024

Garmisch-Partenkirchen: Im Zusammenhang mit dem Zugunglück bei Burgrain hat die Staatswanwaltschaft München II erste Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Sie richten sich gegen drei Bahnmitarbeiter. Es geht um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung. Wie eine Sprecherin der Behörde dem BR sagte, ist eine Schuld der drei keineswegs bewiesen. Ein Ermittlungsverfahren werde dann eingeleitet, wenn eine mögliche Schuld auch nur angenommen werde. Weitere Einzelheiten nannte die Sprecherin nicht, auch nicht, in welchem Bereich die drei bei der Bahn beschäftigt sind. – Unklar ist nach wie vor Ursache für das Unglück, bei dem fünf Menschen starben. Zuletzt hatte es geheißen, vor allem die Schienen, Schwellen und Fahrgestelle würden überprüft. Berichte, wonach der fragliche Streckenabschnitt demnächst saniert werden sollte, bestätigte die Bahn mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. – BR

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