Mo.. Feb. 9th, 2026

Garmisch-Partenkirchen – Im Verfahren um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen fordert die Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung in mehreren Fällen Bewährungsstrafen: zwei Jahre für den Fahrdienstleiter und zwei Jahre für den Bezirksleiter der Bahn.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind die beiden mit Schuld daran, dass der Personenzug im Juni 2022 wegen maroder Bahnschwellen entgleiste. Die Verteidigung fordert für beide Angeklagte Freispruch. Für sie ist eindeutig, dass sich die Bahn-Beamten an die Vorgaben gehalten haben. Bei dem Zugunglück von Burgrain im Juni 2022 kamen fünf Menschen ums Leben, mehr als 70 wurden verletzt. – BR

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