Sa.. Feb. 14th, 2026

München – Das Zugunglück von Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen ist juristisch noch nicht abgeschlossen. Das Landgericht München 2 hat die beiden Angeklagten zwar am Montag freigesprochen.
Aber die Staatsanwaltschaft will einen der Freisprüche nicht akzeptieren – sie legt Revision ein. Das heißt, der Bundesgerichtshof muss den Freispruch noch einmal genau überprüfen. Es geht um den Bahn-Mitarbeiter, der für die Anlagen verantwortlich war. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, den Austausch beschädigter Schwellen nicht rechtzeitig veranlasst zu haben. – BR

Kommentar verfassen