München: Die Staatsregierung will das Ladenschlussgesetz in Bayern modernisieren. Im Kabinett wurde dazu beschlossen, dass Gemeinden künftig bis zu acht verkaufsoffene Einkaufsnächte bis maximal 24 Uhr durchführen dürfen.
Jeder Händler soll bis zu vier weitere Abende bis Mitternacht geöffnet haben dürfen. Außerdem sind weiterhin bis zu vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zugelassen. Sogenannte Kleinsupermärkte, die ohne Personal betrieben werden, sollen auch an Sonn- und Feiertagen durchgehend öffnen dürfen. Eine allgemeine Verlängerung der Öffnungszeiten über 20 Uhr hinaus ist nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbandsanhörung. – BR