Sa. Dez 7th, 2024

München: Die Staatsregierung will es Kommunen wieder ermöglichen, lokale Alkoholkonsum-Verbote zu erlassen. Damit reagiert die Staatskanzlei auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig gekippt hat.

Die Richter gaben einem entsprechenden Eilantrag statt, damit ist diese Regelung ab sofort aufgehoben, bis die Frage in der Hauptsache geklärt ist. Die Staatskanzlei bedauerte die Entscheidung, da Alkohol enthemme und dazu beitrage, mit den Hygieneabständen laxer umzugehen. Die Stadt München teilte auf BR-Anfrage mit, man werde prüfen, ob man ein lokales Alkohol-Verbot angesichts der geltenden Ausgangsbeschränkungen überhaupt brauche. – BR

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