Mo. Okt 14th, 2024

Berlin: Der Städtetag hält die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anwohnerparkgebühren in Freiburg unterm Strich für eine „gute Nachricht“.

Hauptgeschäftsführer Dedy sagte, das Gericht habe die Höhe der Gebühr ausdrücklich nicht in Zweifel gezogen – und das sei gut so. Wer im knappen öffentlichen Raum parken wolle, müsse auch bereit sein, dafür zu zahlen. Die Stadt Freiburg hatte im April vergangenen Jahres die Gebühr für das Anwohnerparken von 30 auf nun in der Regel 360 Euro pro Jahr erhöht. Die entsprechende Satzung wurde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zwar für unwirksam erklärt, allerdings aus anderen Gründen. Die Gebühr an sich sei mit Blick auf den erheblichen Wert eines wohnungsnahen Parkplatzes zulässig. – BR

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