Do. Apr 25th, 2024

München: Nach der Verurteilung von Starkoch Alfons Schuhbeck zu einer mehrjährigen Haftstrafe ist noch unklar, ob Schuhbeck das Urteil annehmen wird.
Schuhbecks Anwalt Markus Gotzens erklärte nach Prozessende, sein Mandant bedauere zwar sein Verhalten. Es werde aber erst noch entschieden, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Das Münchner Landgericht hat den 73-jährigen Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten und einer Geldstrafe von über einer Million Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schuhbeck in seinen Restaurants „Orlando“ und „Südtiroler Stuben“ mithilfe eines Computerprogramms gezielt Einnahmen in Millionenhöhe am Finanzamt vorbeigeschleust hat. Sein Geständnis wertete das Gericht als überwiegend taktisch begründet. Der Mitangeklagte IT-Berater Schuhbecks, der die Software Urteil entwickelt hat, wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Er hat das Urteil bereits angenommen. – BR

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