Berlin: Vermieter, die deutlich günstiger vermieten als üblich, sollen steuerlich nicht mehr benachteiligt werden. Darauf hat sich die Große Koalition nach BR-Informationen geeinigt. Künftig können Vermieter ihre Kosten für Instandhaltungen auch dann voll absetzen, wenn sie nur die Hälfte dessen verlangen, was der örtliche Mietspiegel erlaubt.
Bisher lag die Grenze deutlich höher, nämlich bei 66 Prozent. Anlass war ein Fall in München. Der Orden der Barmherzigen Schwestern, der günstige Wohnungen an Pflegekräfte vermietet, hätte die Mieten anheben müssen, um Renovierungskosten steuerlich voll absetzen zu können. Der Münchner Bundestagsabgeordnete Stefinger, CSU, sagte, es gehe darum, Vermieter nicht dafür zu bestrafen, dass sie auf Mieterhöhungen verzichten. Nächste Woche soll der Bundestag die Vorlage beschließen. – Rundschau Newsletter