Mo. Dez 2nd, 2024

– Förderanträge der Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen müssen dem Landratsamt bis 1. März 2021 vorliegen.– Antragsformular steht auf der Landratsamt-Homepage zum Download zur Verfügung.

Neuburg – Der Freistaat Bayern fördert den außerschulischen Sport nach den Sportförderrichtlinien durch die sogenannte Vereinspauschale. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen den Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale dem Landratsamt bis spätestens 1. März 2021 vollständig vorlegen.
Wer den Stichtag versäumt, verschenkt bares Geld. Denn die Förderrichtlinien sehen vor, dass nach dem 1. März eingehende Anträge definitiv nicht mehr berücksichtigt werden können. Bei der Antragstellung sind formale Vorgaben zu beachten. So müssen beispielsweise die Übungsleiterlizenzen im Original vorgelegt werden (Ausnahmen können in den Sportförderrichtlinien eingesehen werden). Unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden. Es empfiehlt sich daher, die Anträge rechtzeitig vor dem Stichtag 1. März einzureichen.
Das Antragsformular und weitere Informationen zur Vereinspauschale stehen auf der Homepage des Landratsamtes unter www.neuburg-schrobenhausen.de/sportfoerderung zum Download bereit. Auskunft erteilt auch die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt Julia Reinold unter Telefon (08431) 57-438. – Christoph Unterburger, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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