München: Der juristische Streit um die Internetseite der bayerischen Landeshauptstadt geht in die nächste Runde.
Die Portalgesellschaft München, die in kommunalem Besitz ist, hat Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts eingelegt. Dieses hatte vergangene Woche auf Klage mehrerer Zeitungsverlage entschieden, dass die Online-Seite „muenchen.de“ in ihrer derzeitigen Form nicht weiter betrieben werden darf. Sie verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsferne der Presse, sei deshalb mit dem Grundgesetz unvereinbar und somit wettbewerbswidrig.
Die Portalgesellschaft argumentiert dagegen, die Seite sei keineswegs als Ersatz der Lokalpresse einzuordnen, sondern habe die Aufgabe für erfolgreiches Standortmarketing zu sorgen.