Berlin: Für Minderjährige sollte aus Sicht des Bundesdrogenbeauftragten das Trinken von Alkohol tabu sein.
Der SPD-Politiker Blienert sagte der „Rheinischen Post“ , der Genuss von Alkohol sollte erst ab 18 Jahren, mit dem Erreichen der Volljährigkeit, erlaubt sein. Diese Altersgrenze gilt bereits für Tabakprodukte. Derzeit lässt das Jugendschutzgesetz zu, dass Jugendliche ab 14 Jahren in Begleitung Sorgeberechtigter in der Öffentlichkeit alkoholische Getränke zu sich nehmen. – BR