Sa.. Juli 12th, 2025

Syrischer Arzt erhält im Folter-Prozess „lebenslänglich“: Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.

Der heute 40-Jährige hatte Gefangene in einem Armeekrankenhaus und einem Gefängnis im syrischen Homs misshandelt. Bei sogenannten „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ist es der deutschen Justiz möglich, auch dann tätig zu werden, wenn die Taten im Ausland begangen wurden. – BR

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