Karlsruhe – Nähe zur Muslimbruderschaft schließt Verbeamtung aus: Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe.
Im konkreten Fall ging es um eine Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde der Stadt. Sie arbeitet ehrenamtlich als Lehrerin in einer Moschee der islamistischen Muslimbruderschaft. Das Gericht bezweifelte deshalb, dass sie jederzeit für die demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. – BR
