Mi. Dez 11th, 2024

Telefonhotline der Impfzentren wurde verstärkt/Sprechzeiten ab nächster Woche von Montag bis Samstag, 8 bis 16 UhrNeuburg – Die Corona-Impfzentren des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen haben ihre Telefonhotline verstärkt. Ab Montag, 22. Februar 2021, sind die Telefone montags bis samstags, von 8 bis 16 Uhr, geschaltet. Anrufen können insbesondere die über 70-Jährigen, die keine Möglichkeit haben, sich online zu registrieren. Unter der Rufnummer 08252/94400 ist eine Anmeldung für eine Corona-Schutzimpfung möglich.

Sollte die Nummer belegt sein, werden die Bürgerinnen und Bürger darum gebeten, zu einem späteren Zeitpunkt anzurufen. Gerade um die Mittagszeit und am Nachmittag sind die Leitungen nicht so stark frequentiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Impfzentrums benötigen für die Registrierung den Namen, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und Informationen zu Vorerkrankungen. Die Impfung ist auf alle Fälle kostenfrei. Sollten Gebühren oder eine Bankverbindung angefordert werden, wird darum gebeten, den Hörer sofort aufzulegen und die Polizei zu informieren.

Registriert werden auch bettlägerige Personen. Dazu bitte bei der telefonischen Anmeldung auf die Bettlägerigkeit hinweisen, damit ein mobiles Impfteam für eine Impfung zu Hause eingeplant werden kann.

Bitte beachten: Bei der Registrierung werden keine Termine vergeben. Terminvereinbarungen sind telefonisch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Die Terminvergabe erfolgt automatisch nach einer festen Reihenfolge, die von der Ständigen Impfkommission festgelegt ist.
Bürgerinnen und Bürger, die einen Internet-Zugang besitzen, werden darum gebeten, sich online anzumelden, um eine Überlastung der Telefonhotline zu vermeiden. Über https://impfzentren.bayern können sich alle Impfwilligen registrieren lassen. Auch bei der Online-Registrierung werden keine Termine vergeben. Die Einladung zur Terminvereinbarung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Derzeit erreichen die ersten Lieferungen des AstraZeneca-Impfstoffs den Landkreis. Dieser Impfstoff ist bisher lediglich für Menschen unter 65 Jahren zugelassen. Deshalb können sich auch jüngere Landkreisbürgerinnen und -bürger jetzt schon anmelden, da sie mit einer baldigen Impfung nach der erfolgreichen Registrierung rechnen können.

Vorerkrankungen auch nachträglich angeben
Da die für eine Priorisierung vorliegende Liste der Vorerkrankungen vom Gesundheitsministerium erweitert wurde, werden alle Personen, die sich vor dem 8. Februar 2021 registriert haben, darum gebeten, ggf. weitere Erkrankungen anzugeben. Wer sich telefonisch angemeldet hat, kann dazu unter der Rufnummer 08252/94400 seine Angaben erweitern. Wer online angemeldet ist, ergänzt die Angaben über das Portal https://impfzentren.bayern. – Sabine Gooss, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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