Sa. Sep 7th, 2024

München: Die Behörden dürfen das Telefon mutmaßlicher Mitglieder der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ abhören. Das hat das Landgericht München entschieden.

Journalisten hatten Beschwerden gegen entsprechenden Beschlüsse des Amtsgerichts eingelegt. Dabei ging es um die Überwachung eines sogenannten „Pressetelefons“. Das Landgericht argumentierte, dass das Telefon nicht nur für Gespräche mit Medienvertretern genutzt worden sei. Nach Aktenlage bestehe der Verdacht, dass die „Letzte Generation“ die Voraussetzungen einer kriminellen Vereinigung erfüllt. Die Tat wiege schwer, so das Gericht, deshalb sei die Telefonüberwachung rechtmäßig. Aktivisten hatten nicht nur Straßen und Flughäfen blockiert. Bei den Ermittlungen geht es auch um den Verdacht, zwei Aktivisten könnten versucht haben, eine Öl-Pipeline von Triest nach Ingolstadt zu sabotieren. – BR

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