München: Wer aus einem Risikogebiet im Ausland nach Bayern einreist, muss sich ab heute verpflichtend auf das Coronavirus testen lassen. Laut Beschluss der Staatsregierung können Reisende den Test bereits im Ausland machen, aber maximal 48 Stunden vor ihrer Einreise.
Alternativ ist ein Abstrich an einer der bayerischen Teststationen in den Kommunen oder am Flughafen möglich. Das Ergebnis muss spätestens 72 Stunden nach der Einreise beim zuständigen Gesundheitsamt vorliegen. Laut Staatskanzlei werden Corona-Schnelltests als ausreichend angesehen. Die neue Testpflicht ergänzt die bestehenden Quarantäneregeln für Reisende. – Rundschau Newsletter