Do. Mrz 28th, 2024

Berlin: Deutsche Touristen müssen dafür zahlen, dass die Bundesregierung sie zu Beginn der Pandemie aus ihren Urlaubsorten im Ausland geholt hat.
Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und zwei Klagen von Familien abgewiesen. Die Richter halten die verlangten Pauschalsummen für Flüge nicht nur für zulässig sondern auch in der Höhe für rechtens. So wurden für die Kanaren und Nordafrika 200 Euro abgerechnet, aus Südamerika und Asien kostete die Rückholung 600 Euro, aus Neuseeland und Australien 1000 Euro. Die tatsächlichen Kosten für die Charterflüge waren mehr als dreimal so hoch. Insgesamt haben 140 Touristen geklagt. Das Urteil gilt auch für sie, eine Berufung ist aber zugelassen. – BR

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