Bayerns Gesundheitsminister: Massive Nachbesserungen am Gesetzesentwurf nötig – Register zeigt keine echten Qualitätsdaten der KrankenhäuserMünchen – Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat das von der Bundesregierung im Zuge der Krankenhausreform geplante Transparenzregister als untauglich kritisiert. Holetschek betonte am Donnerstag in München: „Es ist zwar wichtig, die Qualität der Patientenversorgung transparent zu machen und weiter zu verbessern. Aber das Lauterbach-Konzept hat mehrere eklatante Schwachstellen.“
Holetschek erläuterte: „Es besteht zum Beispiel die Gefahr, dass sowohl die Patientinnen und Patienten als auch das Klinikpersonal verunsichert werden. Das Vorhaben schafft auch nicht mehr Transparenz in der Qualitätsdebatte – im Gegenteil! Eines schafft das Transparenzgesetz dafür umso mehr: einen massiven und vor allem nicht absehbaren zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Fehlt die Hand aber am Bett und ist stattdessen am Schreibtisch, so kann das der Qualität kaum zuträglich sein.“
Im Register sollen nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums die Leistungsangebote der Klinik, die personelle Ausstattung und Qualitätsdaten erfasst werden. Holetschek kritisierte: „Dem eigenen Anspruch als ‚Patientenwegweiser‘ wird das Register nicht gerecht. So sollen laut Gesetzesentwurf lediglich Daten aneinandergereiht werden, die aber keine Klarheit über die Qualität der in der jeweiligen Klinik erbrachten Leistungen verschaffen. Denn eine schlichte Auflistung von Leistungsgruppen, Fallzahlen und der Personalzahlen von Pflegekräften und Ärzten sagt als solche noch lange nichts aus über die Qualität der erbrachten Leistungen aus.“
Holetschek unterstrich: „Ich fordere die Bundesregierung auf, gründlich nachzubessern. Die Beantwortung der Frage, ob eine Behandlung in einem Krankenhaus gut ist, ist äußerst komplex. Selbsterklärtes Ziel des Entwurfs ist eine laienverständliche Übersicht zur Qualität der Krankenhausbehandlung, um qualitätsorientierte Auswahlentscheidungen der Patientinnen und Patienten zu fördern. Ausweislich der Begründung sollen der Öffentlichkeit, beispielsweise durch Angabe von für den Laien nur schwer verständlichen ‚Perzentilen‘ Vergleiche zur tatsächlichen Personalauslastung je Leistungsgruppe zwischen einzelnen Krankenhausstandorten ermöglicht werden. Leicht verständlich geht anders.“
Holetschek betonte: „Ich sehe im Register in der derzeitigen Form ganz klar die Gefahr von Fehlsteuerung der Patientenströme, von kleinen Häusern hin zu den großen. Doch der Glaube, dass nur in großen Krankenhäusern gut behandelt wird, ist ein absoluter Fehlschluss und diskreditiert pauschal die Leistungen kleinerer Kliniken.“
Holetschek bekräftigte: „Der Freistaat Bayern steht hinter seiner flächendeckenden Versorgungsstruktur. Ich fürchte, das Transparenzregister lockt Patientinnen und Patienten auf die falsche Fährte und gefährdet die Akzeptanz insbesondere kleinerer Einrichtungen. Gleichzeitig droht eine Überlastung der Schwerpunkt- und Maximalversorger durch leichte Fälle.“
Der Minister kritisierte: „Dieses Register zerstört überdies das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in eine Klinik – und auch das Vertrauen des Personals in den Arbeitgeber. So sehe ich die Gefahr, dass diese teils willkürlichen Zuordnungen dazu führen, dass Krankenhäuser, die hohe Qualität erbringen, insolvent gehen: einfach, weil sie nicht mehr genug Patienten behandeln oder ihnen das Personal fehlt. Damit schafft das Transparenzregister nicht nur eine Patientensteuerung durch die Hintertüre, sondern beschleunigt auch den kalten Strukturwandel der Krankenhauslandschaft.“
Holetschek fügte hinzu: „Die Qualitätsfrage stellt sich nicht mehr, wenn es wegen der Krankenhausreform von Lauterbach in einer Region keine Klinik gibt. Ich befürchte, dass kleinere Regelversorger, gerade im ländlichen Raum, durch die Folgen des Registers und der Krankenhausreform an sich noch stärker in Schieflage geraten werden. Damit gefährdet Berlin die Gesundheitsversorgung auf dem Land massiv. Ich trete weiterhin vehement für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung ein.“
Der Minister betonte: „Ich betrachte das Transparenzregister zudem in seiner derzeitigen Form als Eingriff in die Planungshoheit der Länder. In den Bund-Länder-Besprechungen haben die Länder ihre erheblichen Bedenken mehrfach vorgetragen, mussten allerdings akzeptieren, dass für eine solche Regelung keine Zustimmung der Länder erforderlich ist. Der Bund hat es schlicht durchgedrückt. Selbstverständlich wollen auch die Länder verständlichere Informationen der Patienten über die in den Kliniken erbrachten Leistungen und deren Qualität. Dieses Ziel wird aber mit den Überlegungen des Bundes gerade nicht erreicht.“ – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege