Bakterien im Leitungsnetz der Stadtwerke gefunden
Das Gesundheitsamt hat mit sofortiger Wirkung eine Abkochanordnung für das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz der Stadtwerke Neuburg an der Donau erlassen. Das Wasser soll nicht abgekocht weder zum Verzehr noch zur Körperpflege wie Duschen und Baden verwendet werden.
Betroffen ist die Wasserversorgung aus dem Versorgungsgebiet Sehensander Forst. Dies betrifft die Kernstadt Neuburg, sowie die Gemeinde Oberhausen.
Ausgenommen sind:
Teile von Heinrichsheim, gesamt Fleischnershausen, Zell, Bruck, Maxweiler, Marienheim und Rödenhof. Diese Gebiete werden von der Arnbach-Gruppe versorgt.
Ebenfalls nicht betroffen ist das Versorgungsgebiet der Stadtwerke in Bittenbrunn mit den Ortsteilen Bittenbrunn, Laisacker und Gietlhausen, ebenso der Ortsteil Bergen, der von der Heimberg-Gruppe versorgt wird.
Im Ortsteil Joshofen sind die Bürgerinnen und Bürger betroffen, die ihr Wasser von den Stadtwerken Neuburg beziehen, in Ballersdorf ist nur ein Straßenzug betroffen.
Hotline 08431/509-0 ist eingerichtet
Die Stadtwerke Neuburg an der Donau sind unter der Tel.: 08431/509-0 für alle Fragen zur öffentlichen Betroffenheit zu erreichen.
Am Donnerstag, den 22.07.2021, ist die Hotline von 8 Uhr durchgehend bis 17 Uhr besetzt,
am Freitag, den 23.07.2021 von 8 Uhr bis 12 Uhr.
Ab Montag sind die Stadtwerke Neuburg an der Donau zu den regulären Geschäftszeiten von 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr auf der Hotline erreichbar.
Hintergrund der Maßnahme
Am Dienstag, den 13.07.2021 wurde bei einer internen Routineprobe der Kliniken St. Elisabeth ein Keim festgestellt. Daraufhin haben die Stadtwerke Neuburg an der Donau eine eigene Beprobung durchgeführt. Daher wurde am Montag, den 19.07.2021, an 10 Abnahmestellen eine situationsbezogene Beprobung des Trinkwassers der Stadtwerke Neuburg durchgeführt. Heute Morgen wurde dann das Ergebnis dem Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen mitgeteilt – 9 der Proben waren positiv, der Keim „Pseudomonas aeruginosa“ wurde nachgewiesen.
Der Nachweis des Keims ist ein Hinweis darauf, dass die Übertragung von Krankheitserregern nicht ausgeschlossen werden kann. Das Bakterium kann laut Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen bei empfindlichen und immungeschwächten Personen zu eitrigen Entzündungen führen, Durchfallerkrankungen kann das Bakterium ausdrücklich nicht auslösen.
Angeordnete Maßnahmen
Daraufhin hat das Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen einen Bescheid zur weiteren Verfahrensweise erlassen. Dieser sieht neben dem sofortigen Abkochgebot auch eine Chlorung des gesamten Leitungsnetzes vor. Die Arbeiten dazu beginnen am morgigen Donnerstag, geplanter Beginn der Maßnahme ist 12 Uhr. Bis die Chlorung das gesamte Leitungsnetz erfasst hat und wirkt,können 5-7 Tage vergehen. Bis dahin gelten die Vorgaben des Gesundheitsamtes Neuburg-Schrobenhausen.
Wie koche ich richtig ab?
Bis zu einer ausreichenden Chlorung des Trinkwassers soll das Leitungswasser nur abgekocht genutzt werden. Das gilt sowohl für die Nahrungs- und Getränkezubereitung sowie die Körperpflege wie Händewaschen, Duschen und Baden. Dazu muss das Wasser einmal für 10 Minuten sprudelnd aufgekocht und langsam über mindestens 10 Minuten abgekühlt werden. Kaffeautomaten erhitzen das Wasser nicht ausreichend, bzw. kochen das Wasser nicht die erforderlichen 10 Minuten ab. Für die Toilettenspülung und zum Wäschewaschen ist das Trinkwasser aus der Leitung ohne Einschränkung nutzbar.
Lebensmittelverarbeitende Unternehmen sind auch betroffen
Das Gesundheitsamt weist mit Nachdruck darauf hin, dass auch lebensmittelverarbeitende Unternehmen ebenfalls strikt an das Abkochgebot gebunden sind. Betroffen sind hier z.B. Bäcker, Metzger, Brauereien und natürlich Gaststätten aller Art.
Hier finden Sie eine Liste mit häufig gestellten Fragen und Antworten:
Kann man Waschmaschinen, Spülmaschinen (Geschirrspüler) Kaffeemaschinen benutzen?
Kaffeemaschinen mit Auffbrühsystem und Vollautomaten zu Hause (diese haben in der Regel einen Wassertank) mit abgekochtem Wasser befüllen.
Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen können genutzt werden, da es sich um einen Nasskeim handelt, der bei Trocknung abstirbt.
Gastronomische Vollautomaten, die von der Wasserleitung versorgt werden, haben eine so hohe Temperatur, dass die Keime abgetötet werden.
Kann man sich die Hände waschen?
Wir raten von der Köperpflege ab, weil nicht auszuschließen ist, dass es Verletzungen der Hautbarriere gibt, in die der Keim eindringen kann, das kann auch mit Seife und Desinfektion nicht 100-prozentig ausgeschlossen werden. Bei empfindlichen Personen kann das zu Wundinfektionen führen.
Können Haustiere, Nutztiere das Wasser trinken?
In der Regel ja. Es handelt sich um einen verbreiteten Wasserkeim. Tiere trinken auch aus Pfützen und Tränken, in denen der Keim vorkommen kann.
Können Tiere das Wasser trinken, wenn es gechlort ist?
Grundsätzlich ja. Für wasserlebende Tiere wie Fische bitte nicht verwenden.
Wenn kann man das Leitungswasser wieder verwenden?
Sobald das Chlor in ausreichender Konzentration im Wasser nachgewiesen ist, wird die Abkochanordnung wieder aufgehoben. Eine ausreichende Chlorung ist erfolgt, wenn sie an den entferntest gelegenen Stelle des Wassernetzes angekommen ist.
Wasser erst verwenden, wenn das Abkochgebot wieder aufgehoben ist, dann kann man das Wasser wieder unbedenklich verwenden. – Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen