Sa. Apr 20th, 2024

Essen: Medizinisch unbegründete Ultraschallaufnahmen von nicht geborenen Babys werden vom 1. Januar an verboten. Das hat der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen mitgeteilt.
Wie es zur Begründung hieß, sollen damit Embryos vor einer unnötig hohen Strahlendosis geschützt werden. Das Verbot umfasst Doppler-, Duplex-, 3D- oder 4D-Verfahren, die landläufig „Babyfernsehen“, „Babykino“ oder „Baby-Viewing“ genannt werden. Viele Praxen bieten solche Untersuchungen als Selbstzahlerleistungen an. Nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung nehmen vier von fünf Frauen dieses Angebot an. – Rundschau Newsletter

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