Mi. Dez 4th, 2024

Berlin: Ungeimpfte Kranken- und Pflegekräfte können auch nach Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 16. März weiter arbeiten.

Das gelte so lange, bis die zuständige Behörde über ein Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot entscheide, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums dem Nachrichtenportal „Business Insider“. Das Gesundheitsamt entscheide bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht über die weiteren Maßnahmen und berücksichtige dabei alle Umstände des Einzelfalls. Die Gesundheitsämter sehen sich mit dieser Zusatz-Aufgabe allerdings personell überfordert. Die Stiftung Patientenschutz fordert deshalb, die Einführung der Impfpflicht zu verschieben. – Indessen hat die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland einen neuen Höchstwert erreicht: Sie liegt laut Robert-Koch-Institut heute bei 1206. – BR

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