Fr. Mrz 29th, 2024

Berlin: Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU wird – wie angekündigt – gegen die bereits beschlossene Reform des Wahlrechts klagen.
Die Abgeordneten votierten einstimmig für eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht. Zuerst muss das Gesetz allerdings in Kraft treten. Die Unions-Fraktion will vom höchsten deutschen Gericht prüfen lassen, ob die Änderungen am Wahlrecht gegen das Grundgesetz verstoßen. Der Bundestag hatte mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen, dass das Parlament künftig 630 Abgeordnete haben soll – und nicht mehr die Rekord-Größe von 736 Sitzen wie jetzt. Dafür wird die Systematik des Wahlrechts geändert. Neben der CSU sieht sich auch die Linkspartei benachteiligt, die ebenfalls klagen will. – BR

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