Mi.. Jan. 15th, 2025

Seeon: Ein halbes Jahr nach der Verabschiedung der Wahlrechtsreform durch den Bundestag hat die Unionsfraktion Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das bestätigte am Rande der CSU-Klausur in Seeon Landesgruppenchef Dobrindt.

Nach seiner Ansicht missachtet das neue Wahlrecht den Wählerwillen. Für die Zahl der Sitze einer Partei im Bundestag ist künftig allein ihr Zweitstimmenergebnis entscheidend. Auch die Grundmandatsklausel fällt weg. Nach ihr zogen Parteien bisher auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate holten. Für die nur in Bayern antretende CSU würde diese Regelung bedeuten, dass sie bei einem bundesweiten Ergebnis von unter fünf Prozent nicht mehr im Bundestag vertreten ist. Bei der Bundestagswahl 2021 lag ihr Zweitstimmenanteil bei 5,2 Prozent. – BR

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