Mi. Apr 24th, 2024

Erfurt: Urlaubsansprüche verjähren nicht automatisch. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter aktiv ansprechen und ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie noch alte Urlaubsansprüche haben und dass diese verfallen könnten. Wenn sie dieser Informationspflicht nicht nachkommen, kann Resturlaub auch Jahre später noch beansprucht werden. Und selbst wenn der Arbeitgeber auf Resturlaub hingewiesen hat, verfällt er erst nach drei Jahren. Die heutige Entscheidung betrifft auch Arbeitnehmer, die für lange Zeit erkrankt sind. Bisher drohte ihnen, dass ihr Urlaub auch aus dem Jahr der Erkrankung 15 Monate nach dessen Ende verfiel. Das gilt nun nicht mehr. Damit setzt das höchste deutsche Arbeitsgericht Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes von September um. – BR

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