Karlsruhe: Die Polizei kann ein Computerprogramm zur frühzeitigen Erkennung von Straftaten vorerst nicht mehr so verwenden wie bisher. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Konkret sagen die Richter, dass die Regelungen in Hessen und Hamburg gegen das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Gegen eine Umgestaltung der Regeln spreche aber nichts. Mit der Analyse-Software kann die Polizei große Datenmengen durchforsten und Querverbindungen entdecken. Auf diese Weise will sie Straftätern auf die Spur kommen. Das Urteil hat indirekt auch Auswirkungen auf andere Bundesländer. Nordrhein-Westfalen setzt die Software des US-Unternehmens ebenfalls ein. Bayern arbeitet gerade an der Einführung. Die Gegner der jetzigen Regelung kritisieren, dass mit der Software auch die Daten unbescholtener Bürger ausgewertet werden, weil sie als Opfer oder Zeugen in den Datenbanken auftauchen. – BR