Karlsruhe: Das Urteil gegen den Polizisten-Mörder von Kusel ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat den Revisionsantrag des Mannes verworfen.
Somit hat das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern Bestand. Es hatte den Mann des zweifachen Mordes schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Entlassung praktisch ausgeschlossen ist. Vor anderthalb Jahren waren zwei Beamte im rheinland-pfälzischen Kusel bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle erschossen worden. Nach Überzeugung der Richter wollte der Täter verhindern, dass seine illegale Wilderei entdeckt wird. – BR