Memmingen: Das Landgericht hat im Prozess zum Allgäuer Tierschutzskandal das Urteil gesprochen.
Ein 68-jähriger Landwirt aus Bad Grönenbach erhält eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Sein Sohn bekam zwei Jahre und 10 Monate Haft und darf für die Dauer von fünf Jahren keine Tiere mehr halten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Für das Landgericht Memmingen ist es bewiesen, dass die beiden Männer kranke Tiere nicht von gesunden getrennt hatten, auch sei kein Tierarzt gerufen worden. Der Betrieb der Verurteilten war einer derjenigen gewesen, die 2019 im Allgäuer Tierschutzskandal in die Schlagzeilen gerieten. Im kommenden Jahr werden weitere Prozesse folgen. – BR